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Auswahlverfahren

Expertentipp von Klaudia Haase,
didaktik & diagnostik, Bonn


Derzeit findet in Deutschland eine weit reichende Neugestaltung der Hochschulzulassung in zugangsbeschränkten Studiengängen statt. Die Kriterien zur Studierendenauswahl bewegen sich für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge in einem festgelegten Rahmen, der die Transparenz der Auswahlentscheidungen sicherstellen soll. Ein hochschuleigenes Auswahlverfahren kann nach dem im Sommer 2004 geänderten Hochschulrahmengesetz vielfältige Merkmale berücksichtigen, so u. a. die Durchschnittsnote des studienvorbereitenden Schulabschlusses, gewichtete Einzelnoten des schulischen Abschlusses, das Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests, die Art einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit, das Ergebnis eines Auswahlgesprächs sowie eine Kombination dieser Kriterien. Darüber hinaus müssen sich in einer Reihe von Bundesländern auch diejenigen Studienbewerber, die einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang anstreben, zumeist einem Auswahlverfahren an der gewünschten Hochschule unterziehen. Auch wenn der Gestaltungsspielraum von Bundesland zu Bundesland variiert, erhalten die Hochschulen im Ganzen zunehmenden Einfluss bei der Studierendenauswahl.

In der Praxis verwenden die Hochschulen bei der Auswahl "ihrer" Studierenden bislang am häufigsten die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Weitere häufig eingesetzte Auswahlelemente sind nicht zwingend, sondern können im Sinne von Bonuspunkten in das Auswahlverfahren eingebracht werden. Dies gilt z. B. für Praktika oder berufliche Erfahrungen, deren Nachweis dem Studienbewerber positiv angerechnet wird. Daneben ist die Einbeziehung einzelner oder mehrerer Fachnoten in das Auswahlverfahren ebenfalls noch relativ häufig. Zwar deutlich seltener, aber ebenfalls zum Einsatz kommen in der Auswahlpraxis der Hochschulen ferner Interviews oder Auswahlgespräche sowie Motivations- oder Begründungsschreiben. Fallweise werden auch Fremdsprachenprüfungen, studienfachbezogene Kenntnistests, studienfachspezifische Studierfähigkeitstests oder Lebensläufe einbezogen.

Die Dynamik, die sich in diesem Bereich inzwischen entwickelt hat, lässt für die Zukunft differenziertere Formen der Studierendenauswahl erwarten. Die Hochschulen versprechen sich von der Überprüfung der spezifischen Studierfähigkeit vor allem eine genauere Abstimmung von Bewerberprofil einerseits und Studienanforderungsprofil andererseits. Studieninteressierte werden künftig stärker gefordert sein, sich bereits vor der Bewerbung mit ihrem individuellen Kompetenzprofil auseinanderzusetzen, sich über ihre Studienmotive und Erwartungshaltungen Klarheit zu verschaffen und sich eingehend mit den Anforderungen des angestrebten Studienfachs an den in Frage kommenden Hochschulen zu befassen, um eine zu ihrem Profil passende Hochschule bzw. einen passenden Studiengang wählen und damit eine Erfolg versprechende Bewerbung abgeben zu können.


Dipl.-Psych. Klaudia Haase

didaktik & diagnostik
Gesellschaft für angewandte Bildungsforschung mbH
Bonn


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