Die Arten des Praktikums
Das Betriebspraktikum für Schüler der Regelklasse
In den Regelklassen werden zwei einwöchige Praktika in der 8. Jahrgangsstufe obligatorisch durchgeführt. Die Schüler können in der Jahrgangsstufe 9 noch zwei weitere Wochen Betriebspraktika freiwillig absolvieren.
Das Betriebspraktikum für Schüler der M-Klassen
Für die M-Klassen ist jeweils eine Woche Betriebspraktikum in den Jahrgangsstufen 8 und 9 verpflichtend. Für die Schüler der M-Klassen gilt, dass sie in beiden Jahrgangsstufen jeweils eine weitere Woche freiwillig absolvieren können.
Die Praktikumszeiträume, die verpflichtend sind, werden an der Schule für alle betroffenen Schüler einheitlich festgelegt. Bei den freiwilligen Praktika kann es hingegen durchaus sein, dass die Schüler zu unterschiedlichen Zeitpunkten in den Betrieben sind. Der Unterricht an der Hauptschule wird währenddessen für die anwesenden Schüler fortgeführt. Die Praktikanten sind dann verpflichtet, den Unterrichtsstoff selbstständig aufzuarbeiten.
Orientierungs-, Erprobungs- und Analysepraktikum
Alle Hauptschüler können insgesamt vier Wochen Praktikumserfahrungen sammeln. Es ist somit den Schülern möglich, die unterschiedlichen Praktika zu verschiedenen Phasen ihres Berufswahlprozesses zu nutzen: Das erste Praktikum dient vor allem der Orientierung, die weiteren eher zur Erprobung, Analyse und Überprüfung ihrer Berufswahl. Weitere Betriebspraktika können in Jahrgangsstufe 8 und 9 durchgeführt werden, wenn es die regionalen schulischen Rahmenbedingungen und die Wirtschaftsstruktur erlauben.
Hier erhalten Sie ausführliche Informationen über Funktionen und Arten des Betriebspraktikums an der Hauptschule.

