Öffentlicher Verfahrensverzeichnis
Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Das BDSG schreibt im §4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend §4e verfügbar zu machen hat:
1. Name der verantwortlichen Stelle:
Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V.
2. Vorsitzender des Vorstands:
Günther G. Goth
3. Hauptgeschäftsführer:
Herbert Loebe
4. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung:
Albert Fackler
5. Anschrift der verantwortlichen Stelle:
Infanteriestraße 8
80797 München
6. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Gegenstand des Projekts www.sprungbrett-bayern.de ist es, die bedarfsorientierte und praxisnahe Kooperation zwischen Unternehmen, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Eltern zu verbessern, um die Berufsorientierung und damit den Übergang von der Schule in das Berufsleben nachhaltig zu unterstützen.
Der bbw e.V. ist im Rahmen des Projekts www.sprungbrett-bayern.de tätig mit der Bereitstellung einer Praktikums- und Kooperationsdatenbank für Schule-Wirtschaft-Kooperationen, der aktiven Unterstützung dieser Kooperationen und des Engagements auf Seiten der Wirtschaft, der Bereitstellung von Informationen, Services und Links rund um das Thema Berufsorientierung, Praktikum, Ausbildung, Studium, Arbeitswelt, der Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Kontaktlehrer-Fortbildungen und Workshops für Firmenvertreter und der Betreuung von regionalen Arbeitskreisen SCHULEWIRTSCHAFT.
7. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:
Userdaten, Mitarbeiterdaten sowie Daten von Lieferanten, sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind.
8. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend §11 BDSG sowie externe Stellen und interne Abteilungen zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.
9. Regelfristen für die Löschung der Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.
10. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:
Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant.
Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Katrin Klinger, Projektleiterin sprungbrett
E-Mail klinger.katrin@bbw.de


