Ein Projekt des bbw e.V.

Auf einen Blick: Praxiskontakt während der Ferienzeit

Was Sie als Unternehmen bei freiwilligen Praktika beachten sollten.

Ein Schülerpraktikum ermöglicht es Jugendlichen, in Berufe hineinzuschnuppern und einen direkten Einblick in die Arbeitswelt zu gewinnen. In Bayern sind Praktika in den einzelnen Schulformen unterschiedlich geregelt. In den Mittelschulen ist in der 8. Jahrgangsstufe ein zweiwöchiges Betriebspraktikum verpflichtend, die Realschulen bieten in der Regel in der 9. Klasse ein freiwilliges Betriebspraktikum an. Auch an den Gymnasien sind Betriebspraktika mittlerweile an vielen Schulen eine feste Einrichtung.

Soweit die Situation bei schulisch organisierten (Pflicht-)Praktika. Doch wie schaut es bei freiwilligen Praktika während der Ferien aus?

Möchten Jugendliche unter 15 Jahren ein freiwilliges Praktikum während der Ferien machen, müssen Unternehmen darauf achten, dass es dabei zu keiner Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes kommt. Die Betätigung von unter Fünfzehnjährigen im Rahmen eines Praxiskontaktes, der nicht von der Schule organisiert wird, ist nur unter den folgenden Kriterien zulässig:

Allgemeines

  • Der Schüler muss entweder mindestens 13 Jahre alt sein oder mindestens die siebte Jahrgangsstufe besuchen.
  • Der Praxiskontakt dauert in der Regel nicht länger als eine Woche und kann vom Schüler jederzeit abgebrochen werden1.
  • Der Praxiskontakt hat rein informativen Charakter. Ein Beispiel finden sie am Ende der Seite im exemplarischen Ablaufplan. (siehe auch: "Welche Tätigkeiten sind erlaubt.)

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

  • Es dürfen nur leichte und für Schüler geeignete Tätigkeiten durchgeführt werden. Gefährdungen während des Aufenthaltes müssen ausgeschlossen sein. Dabei sind dieselben Grenzen zu beachten wie bei Freizeitjobs für Kinder (§ 2 Abs. 2 Nr. 1-3 Kinderarbeitsschutzverordnung).
  • Dem Schüler werden beispielsweise Betriebsbesichtigungen, Vorträge oder Gespräche angeboten. Er hat die Möglichkeit, den Beschäftigten „über die Schulter zu schauen“ und bekommt Tätigkeiten und Arbeitsabläufe erklärt.
  • Es werden nur aktive Tätigkeiten ermöglicht, die nicht dem Betrieb zu Gute kommen.
  • Bei konkreten Ausgestaltungsfragen können sich Unternehmen vor der Durchführung eines Praxiskontaktes beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt über die Möglichkeit der aktiven Betätigung des Schülers informieren.

Was sind die Rahmenbedingungen?

  • Die Schüler dürfen maximal sieben Stunden am Tag im Betrieb anwesend sein. Die Pausen werden hierbei nicht mitgerechnet. Im Übrigen sind dieselben Grenzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten wie bei minderjährigen Auszubildenden.
  • Es besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz gegen Unfälle und Haftung. Es ist zu empfehlen, dass sich das Unternehmen über Möglichkeiten zum privaten Versicherungsschutz (insbesondere über einen eventuell bestehenden Schutz über die Unfallversicherung für Besucher) informiert.
  • Dem Schüler wird mindestens ein geeigneter erwachsener Ansprechpartner zugeteilt, der auch die Aufsichtspflicht übernimmt.

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für die Beteiligten?

  • Für den Schüler ergeben sich während des informellen Betriebsaufenthaltes keinerlei Pflichten zur aktiven Betätigung. Hierüber wird der Schüler vom Arbeitgeber aufgeklärt.
  • Von Seiten des Betriebes werden keine Zusagen gemacht, dass der Schüler am Ende des Praxiskontaktes bestimmte praktische Fertigkeiten und Kenntnisse haben wird.
  • Im Rahmen der Betätigungsangebote erfolgen keine Anweisungen durch den Betrieb (hiervon ausgenommen sind Anweisungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz des Schülers)
1 Soll ein informeller Praxiskontakt länger als eine Woche dauern, müssen besondere Gründe dafür vorliegen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Betrieb dem Schüler einen Einblick in mehrere Berufe gleichzeitig ermöglicht oder dem Schüler besonders interessante Einblicke geboten werden, die sich über einen längeren Zeitraum als eine Woche erstrecken. In Schulferien, die nicht länger als fünf Tage dauern, sollte ein Praxiskontakt auf unter fünf Praxistage begrenzt werden, um den Schülern auch noch eine Erholung zu ermöglichen.

Ablaufplan zum Praxiskontakt (Beispiel)

Der Praxiskontakt wird im Zeitraum vom … bis … durchgeführt. Ansprechpartner für den Schüler … ist in dieser Zeit Herr/Frau …

Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

Montag

Datum:

  • Kennenlern- und Einführungsgespräch mit dem Ansprechpartner
  • Betriebsführung
  • Teilnahme an einer internen Besprechung

Dienstag

Datum:

  • Informationsgespräch mit Ausbildungsbeauftragtem der gewerblich-technischen Abteilung
  • Hinweise zur Tätigkeit und zur Sicherheit
  • Einblick in die Arbeit der gewerblich-technischen Abteilung

Mittwoch

Datum:

  • Einblick in die Arbeit der gewerblich-technischen Abteilung

Donnerstag

Datum:

  • Informationsgespräch mit Ausbildungsbeauftragtem der kaufmännischen Abteilung
  • Einblick in die Arbeit der kaufmännischen Abteilung

Freitag

Datum:

  • Einblick in die Arbeit der kaufmännischen Abteilung
  • Feedback und Abschlussgespräch

Bitte beachten Sie: Die Informationen auf dieser Seite wurden zur Verfügung gestellt von bayme vbm – Bayerische M+E Arbeitgeber und vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Die Informationen sind unverbindlich und stellen keine Rechtsberatung dar. Entsprechend verstehen sie sich ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.