Ein Projekt des bbw e.V.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der bbw e. V. ist bemüht, die Website www.sprungbrett-bayern.de, im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.sprunbgrett-bayern.de veröffentlichten Webseite des Projektes sprungbrett bayern.

Stand der Verein­bar­keit mit den Anfor­de­rungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 06.05.2025 durchgeführten Selbstbewertung durch das Projekt sprungbrett bayern.

Diese Website ist aufgrund der folgenden Unwirksamkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Bereiche der Webseite, insbesondere die Praktikumsanzeigen, sind aus technischer Sicht derzeit nicht barrierefrei. Im Rahmen des ab Ende 2025 geplanten Refactorings werden die aufgeführten Punkte nach und nach hinsichtlich Barrierefreiheit optimiert.

  • Bildinhalte, insbesondere Bilder in Praktikumsanzeigen, sind nicht durchgängig mit alternativen Texten ergänzt.
  • Der Aufbau der Website entspricht nicht durchgängig den logischen Hierarchien und Strukturen.
  • Die hinterlegten Videos sind teilweise nicht barrierefrei.
  • Es gibt nicht immer die Möglichkeit, Inhaltsblöcke zu überspringen, die auf mehreren Seiten eines Auftrittes wiederholt werden.
  • Der Zweck der Verlinkungen ist nicht immer aus dem jeweiligen Linktext erkennbar
  • Die Komponente der Benutzeroberfläche, die im aktuellen Fokus liegt, ist teilweise versteckt.
  • Es gibt nicht immer die Möglichkeit, über mehrere Wege einzelne Seiten zu erreichen.
  • Für Komponenten der Benutzeroberfläche werden nicht nur solche verwendet, die von Nutzern auch mit assistiven Systemen benutzt werden können.
  • Die auf der Webseite zum Download angebotenen PDFs sind nicht durchgängig barrierefrei.
  • Tabellen sind nicht durchgängig mit korrekten Spalten- und Zeilenbeschriftungen versehen.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 26.06.25 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns bitte unter info@sprungbrett-bayern.de an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

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